Brauche ich einen Randkeil zur Einfassung von Balkon oder Terrasse?
Zur Einfassung von Balkon oder Terrasse ist ein Randkeil in der Regel nicht erforderlich. Auf Balkonen und Terrassen wird der Bodenbelag innerhalb der vorhandenen baulichen Begrenzungen wie Wänden und Brüstungen verlegt.
Ein Randkeil wird nur dort eingesetzt, wo ein Höhenunterschied auszugleichen ist, etwa an einer Türschwelle. Er bildet einen geneigten, gut begehbaren Übergang. Zur reinen Einfassung von Balkon oder Terrasse ist er nicht erforderlich.