Shop
Häufig gestellte Fragen

    Warum gilt für den Plattenbedarf das Nutzmaß?

    Für den tatsächlichen Plattenbedarf ist das Nutzmaß maßgeblich, da nur dieses angibt, wie groß die von einer Platte bedeckte Fläche ist. Das Nutzmaß entspricht dem Rastermaß einer verlegten Platte, während das Versandmaß die äußeren Abmessungen der einzelnen Platte beschreibt und deshalb bei vielen Plattentypen etwas größer ausfällt.


    Deshalb wird nicht über die Quadratmeterzahl, sondern über beide Seitenmaße gerechnet. Bei einer Fläche von 5,2 m × 4 m und einer Platte mit einem Nutzmaß von 50 × 50 cm ergeben sich beispielsweise 11 Reihen und 8 Spalten, also insgesamt 88 Platten.


    Maßgeblich ist immer das Nutzmaß aus dem Datenblatt, nicht das etwas größere Versandmaß.


    Für Randzuschnitte, Verschnitt und spätere Ausbesserungen kommen einige Platten hinzu. Den fertigen Bedarf einschließlich Verlegemuster berechnet der Verlegeplaner auf jeder Produktseite im Online-Shop.

    Weitere Fragen dieser Kategorie